Intensivschulung "Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" mit Nachweis für Eignung und Qualifikation

02.02./24.02.2022

Seit November 1997, gilt offiziell die ZTV-SA 97.

Diese ZTV-SA regelt im Gegensatz zur RSA 95 ganz speziell die Art und Weise der Arbeitsstellensicherung. Auch in Art, Form und Güte der zu verwendenden Materialien (Baken, Leuchten, Absperrschranken, etc.) werden durch "Technische Lieferbedingungen – TL`s eindeutig beschrieben".

Der Bundesminister für Verkehr (BMV) gibt den Auftraggebern die Möglichkeit die Mithaftungsgefahr nach § 823 BGB zu minimieren. Die Verkehrssicherungspflicht wandelt sich bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht.

Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, soll der Auftraggeber von den Auftragnehmern einen „Nachweis über Eignung und Qualifikation zu Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ verlangen.

Diese Nachweisurkunde, laut Forschungsgesellschaft sollte diese nicht älter als 5 Jahre sein, wird Ihnen nach dieser Schulung und nach einer schriftlichen Prüfung ausgehändigt.

Denken Sie daran: Das Fehlen dieser Qualifikation kann künftig dazu führen, dass Ihre Angebote bei der Wertung ausgeschlossen werden! (Bitte Anlage beachten!!)

Wir möchten Sie deshalb herzlich zu dieser offiziellen Veranstaltung einladen.

Termin: Mittwoch 02.02.2022, Uhr 09:00 oder Donnerstag 24.02.2022, Uhr 09:00

Ort: *NEU* BTS Sport-Gaststätte, 99 Gärten 99, 95445 Bayreuth

Referent: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Hanswille
Sachverständiger für die Sicherung von Arbeitsstellen

Gebühr € 169.- zzgl. MwSt. (inkl. Tagungsgetränken und Mittagessen)

Anmeldeschluss: Mittwoch 26.01.22 oder Donnerstag 17.02.22

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, sodass der Eingang der Anmeldungen über die Teilnahme bestimmt!

Bei Interesse bitten wir um eine umgehende Anmeldung per Post oder Telefax, unter Verwendung des Anmeldeformulars.

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